24. Jan. 2013
Kurios ist nur, dass ein Urteil so lange auf sich warten
ließ!
Jetzt besteht für Kunden der Anspruch auf
Schadenersatz bei Internetausfall. Urteil vom 24. Januar
2013 – III ZR 98/12 vom Bundesgerichtshof.
Kunden
haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz bei Ausfall
des Internetanschlusses lautet die gute Botschaft. Dieses
heute veröffentlichte Grundsatzurteil zeigt auf, dass der
BGH dem Internetanschluss eine "zentrale Bedeutung" der
Lebensführung zumisst. Auch ohne Nachweis eines konkreten
Schadens bestehe ein Anspruch auf Schadenersatz.
Die
originale Pressemitteilung des BGH können Sie via unten
stehenden Link erreichen.
Link:
BGH Urteil
Der Kläger kann Schadenersatz für seinen mehrwöchigen
Ausfall seines DSL-Anschlusses verlangen. Den Schadensersatz
für den Ausfall des Netzes muss nun das Landgericht Koblenz
als Vorinstanz beziffern. Meiner Meinung nach bildet dieses
BGH Urteil eine sehr praxisnahe Lebensführung ab. Was wären
wir in heutiger Zeit ohne funktionierenden DSL Anschluss? Da
jetzt der Druck auf die DSL-Provider steigt bleibt zu
hoffen, dass sie entsprechend tätig werden und bei
Vertragsumstellungen oder bei Umzügen sofort DSL Anschlüsse
freischalten.
Ein gutes Urteil!
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Thomas Lang