Das Blog von Thomas Lang

BGH Urteil | Anspruch auf Schadenersatz
24. Jan. 2013
Kategorie: Internet
Tag: DSL
BGH Urteil | Anspruch auf Schadenersatz

Kurios ist nur, dass ein Urteil so lange auf sich warten ließ!

Jetzt besteht für Kunden der Anspruch auf Schadenersatz bei Internetausfall. Urteil vom 24. Januar 2013 – III ZR 98/12 vom Bundesgerichtshof.

Kunden haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz bei Ausfall des Internetanschlusses lautet die gute Botschaft. Dieses heute veröffentlichte Grundsatzurteil zeigt auf, dass der BGH dem Internetanschluss eine "zentrale Bedeutung" der Lebensführung zumisst. Auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens bestehe ein Anspruch auf Schadenersatz.

Die originale Pressemitteilung des BGH können Sie via unten stehenden Link erreichen.
Link: BGH Urteil

Der Kläger kann Schadenersatz für seinen mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses verlangen. Den Schadensersatz für den Ausfall des Netzes muss nun das Landgericht Koblenz als Vorinstanz beziffern. Meiner Meinung nach bildet dieses BGH Urteil eine sehr praxisnahe Lebensführung ab. Was wären wir in heutiger Zeit ohne funktionierenden DSL Anschluss? Da jetzt der Druck auf die DSL-Provider steigt bleibt zu hoffen, dass sie entsprechend tätig werden und bei Vertragsumstellungen oder bei Umzügen sofort DSL Anschlüsse freischalten.

Ein gutes Urteil!

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